Inhaltsverzeichnis
1. Leistungsgegenstand
2. Training
3. Haftung
4. Datenschutz
5. Schlussbestimmungen
1. Leistungsgegenstand
1.1
SanoSports verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zubetreuen.
1.2
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. Die gebuchte Betreuung kann also nicht übertragen werden.
1.3
Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4
Sofern der Klient Mitglied in einer von SanoSports betreuten Fitnesseinrichtung ist, bleiben offene Personal Training- Einheiten von einer möglichen Beendigung der Mitgliedschaft in der Fitnesseinrichtung, unberührt. Nicht verbrauchte Einheiten können auf Wunsch außerhalb der Räumlichkeiten der Fitnesseinrichtung genutzt werden (privat zu Hause oder am Arbeitsplatz des Kunden, Outdoor, etc. sofern es zumutbar ist). Möchte der Vertragspartner diese Möglichkeit nutzen, fallen zusätzliche Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro Kilometer an. Eine Verrechnung oder Resterstattung des bereits gezahlten Honorars für die Betreuung, wird ausgeschlossen.
2. Training
2.1
Zeit, Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden zwischen SanoSports und dem Klienten rechtzeitig im Vorfeld abgestimmt. Mögliche Trainingsinhalte und Ziele werden ebenfalls vorab in einem Beratungsgespräch dekliniert. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheitscheck durch einen Mitarbeiter / Trainer von SanoSports möglich.
2.2
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen (auch über modere Kommunikationsmittel) zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden.
2.3
Bei Verhinderung hat der Kunde schnellst möglich, spätestens aber 24 Stunden vor vereinbartem Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
2.4
Bei einer Absage seitens SanoSports werden Trainingseinheiten gutgeschrieben, oder auf Wunsch erstattet.
3. Haftung
3.1
Der Klient ist verpflichtet, sich selbst (ggf. bei einem Arzt) vorher darüber zu informieren, ob für ihn die Ausführung des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. SanoSports haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken. Er schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht.
3.2
SanoSports haftet nicht über die geschuldeten Leistungen hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunde mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
3.3
Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von SanoSports vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. SanoSPorts übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen Dritter, die der Kunde von diesen erhalten hat, oder auf Anforderung über SanoSports bezieht.
3.4
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von SanoSports, vertreten durch Oliver Sanne, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
3.5
Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personaltrainings auftreten könne, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.
3.6
Um einen adaptiv positiven Trainingsfortschritt zu erzielen, ist das regelmäßige Training des Kunden zu gewährleisten und der individuellen Betreuung und Beratung durch SanoSports Folge zu leisten. Daher sollte die Nutzung der gebuchten Einheiten zeitlich gesehen, maximal das gebuchte Paket in Wochen betragen. Andernfalls, wenn nicht vorher anders vereinbart, verfallen nicht genutzte Stunden. (Bsp.: Nach der Buchung eines PT- Pakets mit 20 Einheiten, gilt es die 20 Einheiten innerhalb von maximal 20 Wochen zu nutzen und aufzubrauchen – andernfalls besteht kein Anspruch mehr auf bis dahin nicht genutzte Einheiten)
4. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von SanoSports ermittelt, festgehalten und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
5. Schlussbestimmungen
5.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
5.2
Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.